Rechtsprechung
BVerfG, 28.07.2021 - 2 BvR 1282/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 19 Abs. 4 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an die Russische Föderation (Recht auf effektiven Rechtsschutz; hinreichende Sachverhaltsaufklärung; Gefahr der politischen Verfolgung im Zielstaat; Gesamtwürdigung der zu erwartenden Haftbedingungen; Überprüfung der ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Einstweilige Untersagung der Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Russischen Föderation
- rechtsprechung-im-internet.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an die Russische Föderation - potentielle politische Verfolgung im Zielstaat, mangelnde Gesamtwürdigung der dortigen Haftbedingungen - ...
- rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an die Russische Föderation - potentielle politische Verfolgung im Zielstaat, mangelnde Gesamtwürdigung der dortigen Haftbedingungen - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an die Russische Föderation; potentielle politische Verfolgung im Zielstaat, mangelnde Gesamtwürdigung der dortigen Haftbedingungen; ...
- rechtsportal.de
Untersagung der Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Russischen Föderation
- datenbank.nwb.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an die Russische Föderation - potentielle politische Verfolgung im Zielstaat, mangelnde Gesamtwürdigung der dortigen Haftbedingungen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- juraforum.de (Kurzinformation)
Deutsche Gerichte dürfen nicht blind den Zusagen der russischen Behörden vertrauen
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 05.07.2021 - 4 AR 57/21
- BVerfG, 28.07.2021 - 2 BvR 1282/21
- BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvR 1282/21
Papierfundstellen
- StV 2021, 658 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 28.07.2021 - 2 BvR 1282/21
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02
Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2021 - 2 BvR 1282/21
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
Auszug aus BVerfG, 28.07.2021 - 2 BvR 1282/21
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
- BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen - …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2021 - 2 BvR 1282/21
Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ). - BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 828/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen russischer …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2021 - 2 BvR 1282/21
Es ist auch nicht erkennbar, dass das Gericht eine eigene Gefahrenprognose vorgenommen hat, um die Belastbarkeit der Zusicherungen der russischen Behörden einschätzen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2019 - 2 BvR 828/19 -, Rn. 44 m.w.N.). - BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
Auszug aus BVerfG, 28.07.2021 - 2 BvR 1282/21
Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr). - BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
Auszug aus BVerfG, 28.07.2021 - 2 BvR 1282/21
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ). - BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19
Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung (Recht auf effektiven …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2021 - 2 BvR 1282/21
Dem angegriffenen Beschluss lässt sich weder eine eigenständige Auseinandersetzung mit dem detaillierten Vortrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Gefahr einer politischen Verfolgung im Zielstaat noch eine Gesamtwürdigung der Haftbedingungen, die den Beschwerdeführer nach seiner Auslieferung wahrscheinlich erwarten werden, entnehmen (vgl. m.w.N. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvR 1832/19 -, Rn. 41 f., und EGMR , Mur?.ic v. Croatia, Urteil vom 20. Oktober 2016, Nr. 7334/13, § 75, § 114, §§ 124 f. und §§ 138 f.). - BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
Auszug aus BVerfG, 28.07.2021 - 2 BvR 1282/21
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
Auszug aus BVerfG, 28.07.2021 - 2 BvR 1282/21
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ). - EGMR, 20.10.2016 - 7334/13
MURSIC c. CROATIE
- BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Napster
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
- BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …